Keine Vorteile, keine Vermengung, kein Ausstieg

Der Versuch, den Verein Warnowregion e.V. und die OIKOS GmbH finanzieller Unredlichkeiten zu bezichtigen, ist gescheitert. Wie die SVZ am 28.4. publizieren mußte („Warnowregion: 'Zu viele Köche verderben den Brei'“), hat das zuständige Landesministerium eine korrekte Verwendung der an den Verein ausgereichten Fördermittel bestätigt.

Nunmehr versucht die SVZ, mit Wortspielereien und der unvollständigen Wiedergabe eines nichtöffentlichen Briefwechsel sowohl den Verein als auch die OIKOS GmbH weiterhin zu diskriminieren.

Unsaubere Wortspielereien

Die SVZ „entdeckt“ (was jeder Interessierte seit Jahren mühelos wahrnehmen konnte), daß die OIKOS GmbH im Auftrag des Vereins Warnowregion tätig war. Nicht für Beliebigkeiten, sondern für eine regionale Entwicklung der Warnowregion. Das belegt allein schon der benutzten Briefbogen. Er trägt im Kopf den Slogan „Die Warnowregion wird aktiv!“ und im Fuß über den Adressangaben der OIKOS GmbH die Information „Regionalentwickler im Auftrag des Vereins Warnowregion e.V.“. Schreiben auf derartigen Briefbögen haben die Lokalredaktionen der SVZ seit 2002 oft genug erhalten. Auch die „Warnow-Neuigkeiten“ besitzen diese Layout. Natürlich ist allein schon das Layout „Werbung“ und der Inhalt noch viel mehr – aber was ist falsch daran?

Der Auftrag an die OIKOS GmbH wurde vom Verein Warnowregion im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung vergeben. Das ist eine ganz normale Geschäftsbeziehung zwischen zwei juristischen Personen. Aber etwas völlig anderes ist die von der SVZ behauptete, unzutreffende Darstellung, „OIKOS-Geschäftsführer Günter Hering ... hat Fördermittel erhalten“. Hat er nicht und auch nicht auf andere Art „profitiert“ bzw. „finanzielle Vorteile gezogen“!

Unvollständige Wahrheiten sind die überzeugendsten Lügen

„Belege“ nennt die SVZ die aus dem Zusammenhang gerissenen Informationen aus dem Briefwechsel zwischen der Stadt Bützow einerseits und der OIKOS GmbH und dem Verein Warnowregion andererseits. Das bundesdeutsche Recht macht es möglich: Das Briefgeheimnis endet, wenn die Presse einen an sich vertraulichen Vorgang in die Hände bekommt. Aber der Vorgang selbst ist, obwohl unsererseits nie zur Veröffentlichung bestimmt, kein Geheimnis.

Für die Bewerbung als LEADER+ Region war ein sehr anspruchsvolles Regionales Entwicklungskonzept (REG) zu erarbeiten. Ganz unabhängig davon förderte das Wirtschaftsministerium auf Antrag auch einzelner Städte Integrierte Regionale Entwicklungskonzepte (IREKs). Der „Initiativkreis Warnowregion“ (den Verein gab es noch nicht) schlug deshalb Herrn Stroppe vor, daß Bützow einen IREK-Antrag für die Warnowregion stellt und damit u.a. ein REK für eine professionelle LEADER+ Bewerbung finanziert. Herr Stroppe war interessiert. Der Initiativkreis lieferte nicht nur die vollständigen Antragsformulare zu, sondern auch einen vollständigen Text für die Antragsbegründung. Er basierte auf den Initiativkreis-„Thesen zur Warnowregion“ vom 31.10.1999. Der Förderantrag wurde positiv beschieden, die Stadt schrieb beschränkt aus und die OIKOS GmbH wurde zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, denn der Initiativkreis war keine juristische Person und konnte daher nicht bieten. Das Gebot der OIKOS GmbH enthielt jedoch die eindeutige Aussage, daß im Fall der Zuschlagserteilung die Mitglieder des Initiativkreises Warnowregion eingebunden werden. Also auch damals keine „Vermischung“, sondern klare Gemeinsamkeiten!

In der Zeit zwischen Angebot und Entscheidung der Stadt Bützow hatte sich aus dem Initiativkreis Warnowregion der gleichnamige Verein gegründet. Als nunmehr juristische Person konnte er jetzt mit eigener Stimme sprechen. Deshalb und nur deshalb schrieb nunmehr der Vereinsvorsitzende an die Stadt Bützow und stellte klar, daß (a)Parallelarbeiten für eine LEADER+ Bewerbung unsinnig sind und (b) der Stadt bereits vorliegende, vom bisherigen Initiativkreis erarbeitete Materialien für eine unentgeltliche Nutzung durch den IREK-Auftragnehmer nicht zur Verfügung stehen. Dieser Hinweis ist legitim und im konkreten Fall unverzichtbar, denn die bisherigen LEADER+ Akteure hatten einen Ehrenkodex vereinbart, in dem es unmißverständlich heißt: „Die von den Teilnehmern des Vorhabens 'LEADER+ Warnowregion' im Rahmen der Projektgruppenarbeit eingebrachten Ideen, Vorschläge und anderweitige Zuarbeiten bleiben das geistige Eigentum der einbringenden Firma/Person... Die Weitergabe an Dritte ist in jedem Fall unzulässig.“ Graf von Westarp hätte unredlich gehandelt, würde er dies nicht der Stadt Bützow mitgeteilt haben. Fazit: Auch hier alles im grünen Bereich!

Ein fünfstelliger Angebots-Betrag ?!

Das assoziiert beim Leser Geldgier und überteuerte Leistungen. Die Wirklichkeit ist um vieles schlichter. Da wir der Stadt Bützow den Antrag nicht nur vorgeschlagen, sondern konkret vorbereitet hatten, kannten wir natürlich den vergebbaren Gesamtbetrag und unterbreiteten mit anspruchsvollen Leistungen hochangereichertes Angebot. 27,50 EURO je Leistungsstunde sind nicht viel, wenn man sie beispielsweise mit dem Stundensatz einer Kfz-Werkstatt vergleicht. Dort wie hier sind ja im Stundensatz alle Sachkosten enthalten, angefangen von Miete, Heizung, Telefon, Internetzugang, Fachliteratur, Spezialsoftware (Kartografie), Abschreibungen, Porto, Kilometergeld usw. usf. (Beispielsweise ist das Kilometergeld in Anbetracht der Größe der Warnowregion ein nicht zu unterschätzender Betrag, wenn man nicht nur abstrakt theoretisieren, sondern möglichst alle Akteure der Region erreichen will.) Vom Rest nimmt sich erst einmal der Staat 16 %. Übrig bleibt ein Bruttoentgelt, für das so manch Ungelernter nicht arbeiten will. Ein Redakteur auf keinen Fall.

Der SVZ liegen nach eigener Darstellung die Belege vor, also auch die Kalkulation. Wir halten daher die Darstellung im eingangs genannten SVZ-Artikel für unredlich.

Kein Ausstieg

Die SVZ schreibt: „Zuletzt stieg das Amt Krakow am See aus der Zusammenarbeit aus. Begründung: das Fehlen des Nachweises für Mittel-Verwendung.“

Das ist falsch. Es gibt keine festen Formen der Zusammenarbeit, in die man „einsteigen“ oder aus denen man „aussteigen“ kann. Für eine Beteiligung am Projektantrag „Regionaler Agenda21-Prozeß in der Warnowregion“ hat sich das Amt Krakow am See noch nicht entschieden. Wäre das Amt Krakow am See „ausgestiegen“, hätte der Verein Warnowregion e.V. gewiß ein diesbezügliches Schreiben erhalten. Hat er aber nicht.

Falsch ist auch die genannte Begründung für den angeblichen Ausstieg, das Fehlen des Nachweises für Mittel-Verwendung. Wenn hier die 500-€-Kofinanzierung des Amtes während der Durchführung des BaltCoast-Subprojektes gemeint sein sollte, dann war die Mittelverwendung sehr klar und eindeutig: Den kofinanzierenden Ämtern stand für die 500 €/a eine Standfläche von 15 m² auf der jeweiligen Regionalschau zur Verfügung. Das wurde von keinem der beteiligten Ämter beanstandet.

Dr. Günter Hering, Gründungsmitglied des Vereins Warnowregion e.V. und geschäftsführender Gesellschafter der OIKOS GmbH

zurück